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Hinweispflichten nach der Batterieverordnung Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufstelle, wo Sie diese erworben haben, in kommunalen Sammelstellen, im Handel an die Verkaufsstelle bzw. an uns unentgeltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - zum Beispiel"Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber "LI-IO" steht für Lithium bzw. Lithium Ionen. |